Ethische Richtlinien

Wertschätzung | Vertrauen

Die Kinesiologin / der Kinesiologe achtet, respektiert und wahrt

  • die Persönlichkeit, Bedürfnisse, Grenzen und Wertvorstellung der KlientInnen.
  • die sozialen, ethnischen und religiösen Wertvorstellungen und Hintergründe der KlientInnen.
  • die Autonomie sowie die körperliche, geistige und seelische Integrität der KlientInnen.
  • die Selbstverantwortung der KlientInnen, fördert Ressourcen und schafft Voraussetzungen für den bewussten Entwicklungsprozess.
  • die Schweigepflicht und gibt Informationen nur unter Einwilligung der KlientInnen an Dritte weiter.

 

Verantwortung | Anwendung | Grenzen | Transparenz

Die Kinesiologin / der Kinesiologe reflektiert, erkennt und gewährleistet

  • die therapeutische Arbeit, kennt die Möglichkeiten sowie die Grenzen und bildet sich beruflich sowie persönlich weiter.
  • die Information über die Methode, die mögliche Dauer, die Kosten sowie eine Weiterempfehlung an die Schulmedizin oder eine andere Therapieform, wenn nötig.
  • die Qualität der Therapie und das Ansehen des Berufsstandes.
  • die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behandlungsformen.
  • die professionelle Anwendung des Muskeltests (kein Entscheidungs- oder Diagnoseinstrument).